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Bauen und Sanieren - Der Hausanschlussraum

Hausanschlussräume mit den Anschlussleitungen der Trinkwasser-, Strom-, Gas-, Wärmeversorgung und Erdung unterliegen einer fachgerechten Inbetriebnahme. Es existieren unter anderem gesetzliche Regelungen, Normen und Vorschriften DIN, VDE, DVGW, UBA Trinkwasseranschluss im Haustechnikraum.

Planung von Haustechnik

Nach DIN 18012 sind in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten alle Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen in einem eigens dafür vorgesehenen Hausanschlussraum unterzubringen. Hat das Gebäude weniger als vier Wohneinheiten, genügt eine Hausanschlusswand; in Einfamilienhäusern eine Hausanschlussnische.

Der eigene Raum bietet viele Vorteile. Alle nach Vorgaben eingebauten Hausanschlusseinrichtungen sind übersichtlich begehbar und können sicher bedient, gewartet und repariert werden.
Dies sind unter anderem:

  • Trinkwasserversorgung: Hauptabsperreinrichtung, Druckminderer, Wasserzähler, Rückflussverhinderer, Rückspülfilter, evtl. Trinkwasseraufbereitung
  • Anschlussfahne des Fundamenterders und Potentialausgleichsschiene
  • Erdung und Potentialausgleichsleitungen an wasser- und gasführenden metallischen Leitungen
  • Hausanschlusskasten für die Stromversorgung mit Sicherungen, Stromzähler oder Einspeisezähler (Photovoltaik- oder KWK-Anlage)
  • Telekommunikation (z.B. ISDN-Telefon und DSL)
  • Hauptabsperrventil der Erdgasversorgung, Druckregler, Gaszähler und -strömungswächter

Allgemeine Anforderungen
Nach DIN 18012 müssen Hausanschlussräume trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein, an der Gebäudeaußenwand liegen und über allgemein zugängliche Räume, z.B. Flure, Treppenhäuser, Kellergänge oder direkt von außen erreichbar sein. Die Mindestmaße für einen Raum bis etwa 30 Wohneinheiten betragen 2,00 m in Länge und Höhe sowie 1,80 m in der Breite.

Jeder Hausanschlussraum ist mit einem Schild als solcher zu kennzeichnen. Er muss mindestens einen elektrischen Auslass für Beleuchtung mit Schalter an der Tür und eine Schutzkontaktsteckdose aufweisen.

Für alle Installationen sind eine Erdung und ein Potentialausgleich vorzusehen. Die Ausführung des Hausanschlussraumes hat in Abstimmung mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu erfolgen.