Der Klimawandel und Umweltverschmutzungen können die Problematik in Kalt- und Warmwasserleitungen verschärfen.
Legionellen sind natürlich vorkommende Umweltkeime, die in geringen Konzentrationen praktisch in jedem Süßwasser vorkommen. Sie sind stäbchenförmige Bakterien und für das menschliche Auge nur unter dem Mikroskop zu erkennen. Die bekannteste Art „Legionella pneumophila" ist der Erreger der Legionärskrankheit und des Pontiac-Fiebers und kann zu Lungenentzündungen führen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen das Bakterium auch über 55°C vermehren und Resistenzen gegen Desinfektionsmaßnahmen aufweisen kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen
Das Bakterium vermehrt sich bevorzugt in Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C. Es kann sich in Biofilme einnisten und über feinste Wassertröpfchen sog. Aerosole, z.B. beim Duschen, die Lunge befallen. Ein Einflussfaktor für die Vermehrung von Legionellen stellen bioverfügbare Nährstoffe wie z.B. Amöben dar. Die rasche Verdopplung der Legionellen im Inneren der Einzeller kann bereits nach einem Tag zum Platzen und zu tausenden von freischwimmenden Legionellen im Leitungswasser führen. Legionellen benötigen für Ihr exponentielles Wachstum Aminosäuren, die Sie entweder in Einzellern oder in Biofilmen finden.
Als Unternehmer oder sonstiger Inhaber zur zentralen Warmwasserversorgung sind Sie gesetzlich verpflichtet Ihr Trinkwasser auf das Vorkommen von Legionellen von einer akkreditierten Untersuchungsstelle z.B. staatlich anerkanntes Labor untersuchen zu lassen.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung die
und/oder
haben.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind betroffen, wenn mindestens eine Wohnung vermietet wird. Da die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört, haftet die gesamte WEG dafür, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt werden.
Bei einem positiven Befund und Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KbE*pro 100 ml Wasser (*KbE = Koloniebildende Einheit) nach orientierender Trinkwasseruntersuchung, muss eine weiterführende Untersuchung angeordnet werden. Die zu treffenden Maßnahmen sind in der TrinkwV, DVGW Arbeitsblatt W551 und in den Empfehlungen des Umweltbundesamtes geregelt.
Meldepflicht: Bei der Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KbE/100ml bei Legionellen muss das örtliche Gesundheitsamt informiert werden.
Die Warnung vor Legionellen in Wassersystemen sollte ernst genommen werden – Legionellen können eine Gesundheitsgefahr darstellen. Eine Infektion über das Wasser der heimischen Trinkwasseranlage ist dann gegeben, wenn Ihre Wasserleitungen und Biofilme befallen sind.